Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen der ENGEL AG (Auftragnehmer) werden Inhalt aller vertraglichen Vereinbarungen und
Geschäftsbeziehungen hinsichtlich Promotion, Marketing, Hostesseinsätzen, Haushaltswerbung und Beilagen.
Der Auftragnehmer stellt Rechnungen über die Leistungen. Die Zahlungsfrist beträgt 8 Werktage nach Rechnungseingang, soweit nicht etwas anderes vereinbart ist. Eine Zurückhaltung der Zahlung oder eine Aufrechnung wegen ggf. bestehender Gegenansprüche des Auftraggebers aus früheren Aufträgen ist mit Ausnahme unbestrittener oder rechtskräftig festgestellter Forderungen ausgeschlossen. Eingehende Zahlungen tilgen unbeschadet einer anders lautenden Bestimmung des Auftraggebers jeweils zuerst die Kosten dann die Zinsen und zuletzt die Hauptforderung, bei mehreren Forderungen zunächst jeweils die ältere.
Der Auftraggeber verpflichtet sich, innerhalb eines Zeitraums von 12 Monaten nach Beendigung des Vertragsverhältnisses mit dem Auftragnehmer keine von dem Auftragnehmer zur Vertragserfüllung eingesetzten Personen, gleichgültig ob diese als Arbeitnehmer oder als selbstständige (freie) Mitarbeiter oder als deren Erfüllungsgehilfen eingesetzt sind, ohne Zustimmung vom Auftragnehmer, zu beschäftigen. Bei Verletzung dieser Vereinbarung ist der Auftragnehmer berechtigt, in jedem Einzelfall eine Konventionsstrafe von 2.000 Euro, zuzüglich anfallender Umsatzsteuer, zu verlangen. Der Auftraggeber/ Vertragspartner hat im Falle einer Abwerbung zu beweisen, dass die Einstellung des früheren Mitarbeiters der Engel AG nicht auf gezielter Abwerbung beruht.
Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so bleibt die Wirksamkeit der Geschäftsbedingungen im Übrigen hiervon unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmungen gilt eine angemessene zulässige Regelung, die den angestrebten wirtschaftlichen Zweck weitgehend erreichen.
Angebote für die Verteilung von Warenproben, Prospekt-, Katalog-, Zeitungs- oder ähnlichen Sendungen gelten für jeweils 1.000 Stück. Die Kalkulation beruht auf Angaben des Auftraggebers zu Format und Gewicht des Verteilobjekts sowie Aufgabenstellung, Verteilart und Bebauungsstruktur der Verteilgebiete. Bei Veränderungen dieser Voraussetzungen ist ein entsprechend veränderter Preis zu zahlen. Verteilobjekte, die über Briefkasten zugestellt werden, müssen Briefkastenformat aufweisen. Sperrige Sendungen erfordern in der Regel einen Preisaufschlag zwischen 5 bis 20 Prozent.
Der Auftragnehmer haftet weder für den Erfolg der Werbemaßnahme noch für den Inhalt des Werbeproduktes. Sofern er dafür von Dritten in Anspruch genommen wird, stellt ihn der Auftraggeber von der Haftung frei bzw. tritt er für die entstehenden Aufwendungen, insbesondere Rechtsverfolgungskosten, in vollem Umfang ein.